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Leistungsspektrum
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Hinweis: Nur bei behördlich beauflagten Messungen nach §§ 26, 28 BImSchG ist eine notifizierte (alt: bekannt gegebene) Messstelle erforderlich! Gleiches gilt dem Sinn nach auch für Bauakustikmessungen, nur im geregelten Bereich (Nachweis von baubehördlichen Auflagen) ist eine Güteprüfstelle erforderlich!
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