Leistungsspektrum

  • Industrie- und Gewerbelärm
  • Ermittlung von vorhandenen und zu erwartenden Lärmbelastungen auf Basis von Berechnungen und Messungen
  • Erstellung von Schallimmissionsprognosen
  • Akustische Flächenplanungen
  • Ermittlung von Verkehrslärmbelastungen, einschließlich der Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen
  • Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels vor Gebäuden
  • Beurteilung von vorgesehenen bautechnischen Ausführungen bzgl. der Lärmbelastungen inner- und außerhalb der zu bewertenden Gebäude
  • Dimensionierung von Fensterschalldämmwerten, auch unter Einbeziehung von Raumlüftungselementen
  • Dimensionierung von raumakustischen Maßnahmen zur Gewährleistung und Herstellung einer guten Hörsamkeit in Räumen, gemäß DIN 18041

  

 

Hinweis:

Nur bei behördlich beauflagten Messungen nach §§ 26, 28 BImSchG ist eine notifizierte (alt: bekannt gegebene) Messstelle erforderlich!

Gleiches gilt dem Sinn nach auch für Bauakustikmessungen, nur im geregelten Bereich (Nachweis von baubehördlichen Auflagen) ist eine Güteprüfstelle erforderlich!