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ReferenzenDas schalltechnische Referenzspektrum reicht von A, wie Abfall-behandlungsanlage, über B, wie Bauakustik-Luft- und Trittschall, über G, wie Gasstation, über K, wie Kieswerk, über T, wie Tennisplatz bis Z für die Schallimmissionsprognose eines kompletten Neubau-Zementwerkes (die Buchstaben und die damit assoziierten Arbeitsinhalte stellen nur eine kleine Auswahl dar!).
einige (wenige) Beispiele
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Hinweis: Nur bei behördlich beauflagten Messungen nach §§ 26, 28 BImSchG ist eine notifizierte (alt: bekannt gegebene) Messstelle erforderlich! Gleiches gilt dem Sinn nach auch für Bauakustikmessungen, nur im geregelten Bereich (Nachweis von baubehördlichen Auflagen) ist eine Güteprüfstelle erforderlich!
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